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Version: 01.10.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung, Änderungen der Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen (nachfolgend „AGB") sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Beförderungsvertrages. Mit dem Erwerb des jeweiligen Tickets stimmt der Kunde der Anwendung der AGB zu und werden diese als Teil des Vertragsverhältnisses vereinbart.

Gegenbestätigungen, Gegenangebote oder sonstige Bezugnahmen von Ihnen, unter Hinweis auf Ihre Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit. Abweichende Bedingungen von Ihnen gelten nur, wenn das von uns schriftlich bestätigt worden ist.

Die jeweils aktuelle Version der AGB ist im Internet abrufbar, in den Kassenbereichen ausgehängt und wird dem Kunden auf Wunsch ausgedruckt übergeben.

Preise, Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben in Informations- oder Werbungsmaterialien sowie auf unserer Website sind unverbindlich.

Für den Erwerb der Tickets gilt der zum Zeitpunkt des Kaufes bekannt gegebene Preis bzw. Leistungsumfang.

Die einzelnen Leistungen, zu denen das jeweilige Ticket berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Das Unternehmen, dass das Ticket verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als dessen Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und für die Folgen allfälliger Zwischenfälle ist daher das Unternehmen verpflichtet, in dessen (Ski)-Gebiet sich ein Vorfall ereignet; vertragliche Ansprüche (z.B.: aus der Pistensicherung oder der Beförderung) werden daher von dem Unternehmen, in dessen (Ski)-Gebiet sich ein Vorfall ereignet hat, bearbeitet.

Wie allgemein bekannt ist und wie dies auch seit Beginn des kommerziellen Wintersports im gesamten Alpenraum jedes Jahr üblich ist und war, sind nicht immer jederzeit alle Anlagen/Pisten aller Bergbahnen durchgehend geöffnet. Es ist allgemein bekannt und üblich, dass es in jedem Jahr immer wieder zu solchen geringfügigen Einschränkungen kommen kann, wobei ungeachtet dessen in jedem Fall dennoch die überwiegende Anzahl an Leistungen zur Verfügung steht.

Umtausch, Rückvergütung, Verlust

Bei äußeren Einwirkungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Betreiberin liegen, wie etwa bei Schlechtwetter (etwa starker Wind, zu wenig oder zu viel Schnee) unvorhergesehener Abreise, Krankheit Lawinengefahr, Überfüllung, Ausfall oder Betriebsunterbrechungen von Anlagen (z.B. wegen Wartungsarbeiten) oder eingetretenen oder drohenden Schäden an Anlagen der Betreiberin sowie bei Sperre von Skiabfahrten, behördlich angeordneten Sperren wegen Epidemien usw., besteht kein Rückvergütungsanspruch.

Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann, wenn die Betreiberin leistungsbereit ist, der Kunde diese Leistungen aber auf Grund persönlicher Überlegungen bzw. Entscheidungen nicht in Anspruch nimmt.

Sonderfälle Sportunfall und Krankheit

Bei Skiunfall oder Krankheit erfolgt eine Rückvergütung der Karten im Kulanzweg; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Rückvergütet werden die nicht in Anspruch genommenen Skitage, sohin die Skitage ab dem Tag des Skiunfalls oder Beginn der Krankheit.

Um eine Rückvergütung beanspruchen zu können, ist ein entsprechendes ärztliches Attest innerhalb von 3 Tagen nach dem Unfall bzw. Verlassen des Krankenhauses vorzulegen; später geltend gemachte Ansprüche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Reklamationen sind persönlich vor Ort im Kundenzentrum der Betreiberin oder an einer ihrer Kassen, per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder schriftlich an die Post-Anschrift: Ankogel Bergbahnen BE GmbH, Stappitz 87, 9822 Mallnitz zu richten.

Verlorene Tickets werden nach Vorlage des Kassenbeleges mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 zzgl. einer Depotgebühr laut aktueller Preisliste ersetzt.

Einschränkungen auf Grund der weltweiten COVID-19 Pandemie

Laut aktuelle COVID Beschränkungen und Maßnahmen.

Berg- und Pistenrettung

Sportunfälle sind bei der nächsten Liftstation bzw. der Pistenrettung der Betreiberin unter der Telefonnummer +43 (0)4784 632 oder bei der Österreichischen Bergrettung unter der Telefonnummer 140 zu melden.

Der Einsatz der Pistenrettung durch die Betreiberin ist kostenpflichtig und nicht im Preis der Karte enthalten. Für eine solche Pistenrettung wird dem Kunden vonseiten der Betreiberin pauschal der Betrag von EUR 150,00 in Rechnung gestellt.

Kontrollen

Die Beförderung erfolgt nur nach dem Erwerb eines gültigen Tickets und nach Durchführung einer Zutrittskontrolle.

Tickets sind dem Seilbahnpersonal auf Verlangen vorzuweisen und bei Bedarf auszuhändigen, dies insbesondere, um die Berechtigung zur Beförderung überprüfen zu können. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung kann der Datenträger gesperrt und die Beförderung verweigert werden.

Bei missbräuchlicher Verwendung (wie z.B. Missachtung der für den sicheren Betrieb notwendigen Anordnungen, Verwendung eines ermäßigten Ticktes ohne Erfüllung der Voraussetzungen einer Ermäßigung, Verwendung eines Tickets eines anderen Kunden, etc.) werden Tickets ersatzlos eingezogen.

Ermäßigungen

Grundlagen zum Erhalt eines ermäßigten Tickets sind unaufgefordert beim Kartenkauf und dem Seilbahnpersonal gegenüber auf Verlangen mit einem Lichtbildausweis nachzuweisen.

Fußgängerkarten werden im Winter nur an Gäste ohne Wintersportausrüstung ausgegeben.

Chipkarten

Die Tickets werden i.d.R. auf Chipkarten gegen eine Depotgebühr von aktuell EUR 5,00 ausgegeben. Die Rückgabe der unbeschädigten und funktionstüchtigen Chipkarten erfolgt bei einer unserer Kassen. Alternativ kann bei einigen Verkaufsstellen auch eine Ausgabe der Skipässe auf Einweg-Keytix erfolgen – bei diesen Tickets fällt keine Depotgebühr an. Beim Online-Verkauf können je nach Anbieter andere Chipkartengebühren anfallen.

Beförderungsbedingungen und Pistenregeln

Die an den jeweiligen Seilbahnanlagen ausgehängten Beförderungsbedingungen und Gesetze sind Bestandteil des Beförderungsvertrages.

Die ausgehängten Beförderungsbedingungen, Gesetze und die Pistenregeln/FIS-Regeln sind einzuhalten sowie Absperrungen und Anordnungen des Liftpersonals zu beachten.

Bei Verstößen gegen diese Bedingungen bzw. Bestimmungen erfolgen der Ausschluss von der Beförderung und der entschädigungslose Entzug des Tickets.

Vertragsdauer und Haftung

Der Beförderungsvertrag wird nur für die Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.) während der bekannt gegebenen Betriebszeiten (untertags oder für den Abendbetrieb) abgeschlossen. Vertragliche Ansprüche bestehen daher nur für die Dauer der jeweils (für das vom Kunden besuchte Skigebiet) bekannt gegebenen Betriebszeiten und nur für die geöffneten Bereiche. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem Ende der Betriebszeiten Instandhaltungsarbeiten (z.B. Einsatz von Pistenfahrzeugen, Seilwinden, etc.) erfolgen, dass dabei Hindernisse (z.B. Kabel, Seile, Schläuche, etc.) im Bereich der Pisten bzw. Skirouten liegen können, dass dadurch große Gefahren entstehen können und dass außerhalb der Betriebszeiten keine Sicherung vor Gefahren erfolgt.

Eine Verantwortung bzw. Haftung des jeweiligen Unternehmens besteht – während der bekannt gegebenen Betriebszeiten – nur für den markierten Pistenbereich bzw. die Seilbahnanlagen. Im freien Skiraum ist der Kunde eigenverantwortlich und zur Gänze auf eigenes Risiko unterwegs. Im freien Skiraum werden keinerlei Sicherungsmaßnahmen, insbesondere keine Absicherungen, Kontrollen, Sperren, etc. ergriffen. Ausnahmsweise dennoch getroffene Maßnahmen sind freiwillig und begründen keinerlei Verpflichtung für die Zukunft.

Rechtswahl

Diese AGB unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sonstige Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen.

Ein Ticket darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des verkaufenden Unternehmens nicht an Dritte (zur Nutzung durch diese) übertragen, weiterverkauft, etc. werden.

Haftung

Die Haftung der Betreiberin wird für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass außerhalb der Betriebszeiten auf den Pisten Instandhaltungsarbeiten, wie etwa der Einsatz von Pistenfahrzeugen mit Seilwinden, etc. erfolgen. Aus diesem Grund ist der Aufenthalt auf den Pisten außerhalb der Betriebszeiten verboten.

Datenschutz

Beim Erwerb namensbezogener Karten der Betreiberin werden zum Zweck der Ausstellung und sicheren Nutzung dieser Karten personenbezogene Daten des Kunden, namentlich Vor- und Zuname, Titel, Geburtsdatum sowie Post- und Mailadresse, in manchen Fällen auch Foto und bei Kauf mittels Kreditkarte Kreditkarten- bzw. Kontodaten verarbeitet.

Sonstiges

Änderungen von Tarifen und Betriebszeiten, diesen AGB sowie Tippfehler und Irrtum behält sich die Betreiberin vor.

Ankogel Bergbahnen BE GmbH
Stappitz 87,
9822 Mallnitz

Tel: +43 (0)4784 632

Erfüllungsort Mallnitz
Gerichtsstand Spittal a.d. Drau
UID: ATU 81153458
Firmenbuch: FN 632595m Landesgericht Klagenfurt